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BeitragVerfasst: Fr 4. Mai 2012, 08:36 
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hi leute, gerade entdeckt, ein Wikipedia-Artikel über SHK und WHK. Hier ein Auszug:

"Definition

Wissenschaftliche Hilfskräfte können auch im Forschungsbereich des Öffentlichen Dienstes (ÖD) arbeiten. Die Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse ist dabei den Ländern bzw. Hochschulen vorbehalten und kann sich dementsprechend unterscheiden. Wissenschaftliche Hilfskräfte sind vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder ausgenommen. Die umgangssprachliche Bezeichnung lautet Hilfswissenschaftler oder kurz HiWi.

Generell wird unterschieden zwischen wissenschaftlichen Hilfskräften mit einem Magister-, Diplom- oder Master-Abschluss (WHK), wissenschaftlichen Hilfskräften, die ein Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern (z.B. einen Fachhochschulstudiengang, einen Diplom I-Studiengang oder einen Bachelor-Studiengang) erfolgreich abgeschlossen haben (WHB[1] oder (veraltet) WHF[2]), und in einem weiteren Sinne wissenschaftlichen Hilfskräften vor Abschluss eines Studiums (Studentische Hilfskräfte, SHK).[3][1]

Die Beschäftigung als wissenschaftliche Hilfskraft ist unabhängig von der Möglichkeit einer Promotion, grundsätzlich ist diese bei einer Tätigkeit nach einem entsprechenden Abschluss jedoch gegeben.
Wissenschaftliche Hilfskräfte
Tätigkeit

Wissenschaftliche Hilfskräfte erbringen selbstständige wissenschaftliche Dienstleistungen in Forschung und Lehre und hiermit zusammenhängende Verwaltungstätigkeiten. Dabei sind sie Hochschullehrerinnen und -lehrern (Professoren und Privatdozenten), Personen mit selbstständigen Lehraufgaben oder Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern zugeordnet oder arbeiten in der Forschung im Öffentlichen Dienst für sich selbst. Die genaue Tätigkeit richtet sich nach dem Arbeitsvertrag bzw. Weisungen, dabei können auch Lehrtätigkeiten zur Vermittlung von Fachwissen, praktischen Fertigkeiten und wissenschaftlichen Methoden übertragen werden. Oft werden wissenschaftliche Hilfskräfte auch als Korrekturassistenten eingesetzt, beispielsweise um Hausarbeiten oder Klausuren zu korrigieren. Von wissenschaftlichen Mitarbeitern unterscheiden sich die wissenschaftlichen Hilfskräfte insoweit, als sie maximal 19 Stunden pro Woche beschäftigt werden dürfen.[1]. Auch werden diese nach Stundensätzen bezahlt und nicht in Stellen(-anteilen) angestellt und entlohnt. Ihre Arbeit unterscheidet sich auch im Grad der Selbstständigkeit der Arbeitsleistungen. Im Gegensatz zu Wissenschaftlichen Mitarbeitern unterliegen Wissenschaftliche Hilfskräfte nicht dem TV-L.
Arbeitsbedingungen, Vergütung

Die Verträge für wissenschaftliche Hilfskräfte werden meist über 8 bis 19 Stunden pro Woche abgeschlossen. Im ÖD kann forschungsbezogen auch die gleiche Anzahl wie bei Festangestellten an Arbeitsstunden vorliegen – d. h. ~39 Std./Woche bzw. 156 Std./Monat.

Die Vergütung wird vom Bundesland, teilweise auch von der Hochschule festgelegt:

In Baden-Württemberg beträgt die Vergütung derzeit 13,27 Euro für WHK mit abgeschlossenem Universitätsstudium, ab dem WS 2011 13,46 Euro und ab dem SS 2012 13,71 Euro.[4]
In Nordrhein-Westfalen beträgt sie derzeit für WHK an Universitäten 13,55 Euro, für WHK mit Fachhochschul-Abschluss an Fachhochschulen 9,98 Euro.[5]"

QUELLE: http://de.wikipedia.org/wiki/Studentische_Hilfskraft#Studentische_Hilfskr.C3.A4fte


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Verfasst: Fr 4. Mai 2012, 08:36 


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