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BeitragVerfasst: Sa 1. Okt 2011, 08:50 
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Antrag der FDP: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/do ... 5-2862.pdf

und unser Widerspruch: (http://www.asta-bochum.de/2011/10/offen ... ndtag-nrw/)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Bezug nehmen auf den Antrag der FDP-Fraktion bzgl. “Attraktivitätsverlust von studentischen Hilfskraftstellen” vom 20.9.2011 (Drucksache 15/2862). In diesem Antrag wird auf die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft für die Stärkung der Rechte von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften sowie die Arbeit des AStA der Ruhr-Universität Bochum (RUB) Bezug genommen.
Mit unserer Arbeit und vergleichbaren Aktivitäten in Münster und Bielefeld begründet die FDP-Fraktion, “dass bereits das derzeitige Hochschulrecht die Gründung von Interessenvertretungen für studentische Hilfskräfte an Hochschulen ermöglicht.” Diese Position ist unserer Ansicht nach vollkommen verkürzt und bestenfalls zynisch zu verstehen. Das geltende Recht, nicht explizit das Hochschulrecht, gestattet es selbstverständlich, sich als Interessenvertretung für alle möglichen Interessen einzusetzen. Mit der gleichen Begründung ließe sich also auch die Abschaffung der gesetzlichen Verankerung von Betriebsräten und Personalvertretungen legitimieren, da sich Arbeitnehmer-Interessen ja auch ohne diese gesetzliche Verankerung organisieren können.

Unser Engagement begründet sich eben aus dem Missstand, dass studentische Hilfskräfte als Arbeitnehmer zweiter Klasse behandelt werden und sie keine eigene Vertretung haben, so wie es für andere Arbeitnehmer der Fall ist. Während andere Beschäftigte an Hochschulen und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes einen Personalrat wählen und von ihm vertreten werden, sind studentische (und bis vor kurzem wissenschaftliche) Hilfskräfte von dieser Personalvertretung explizit ausgeschlossen (Personalvertretungsgesetz für das Land NRW, § 5).

Eine gleichberechtigte Interessenvertretung der studentischen Hilfskräfte, wie der o.g. Antrag sowie die Änderung des Personalvertretungsgesetztes (LT-DS 15/1644) dies suggerieren, ist durch die Studierendenschaften nicht möglich. Die Organe der Studierendenschaft werden von allen Studierenden, und nicht nur den an der Hochschule beschäftigten Studierenden, in gleicher Wahl gewählt. Entsprechend ist es die Pflicht dieser Organe, die Interessen aller Studierenden als Studierende und nicht als Arbeitnehmer zu vertreten.

Darüber hinaus ist es den Studierendenschaften auch nicht möglich, explizit mit den studentischen Hilfskräften in Kontakt zu treten, da die Universitätsverwaltungen die entsprechenden Daten nicht weitergeben.

Ziel unserer Arbeit als AStA (in Kooperation mit den genannten Gewerkschaften und Nachwuchs-Netzwerken) ist es daher, eine Personalvertretung für studentische Hilfskräfte gesetzlich zu verankern. Diese Personalvertretung muss aus ihrer eigenen Mitte gewählt werden und soll keine weiteren Hauptaufgaben zu erfüllen haben, wie dies bei den Studierendenschaften der Fall ist.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Hein, AStA der Ruhr-Universität
Paula Wiesemann, VVwN

Bochum, im September 2011


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Verfasst: Sa 1. Okt 2011, 08:50 


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